Hinweise zur Künstlersozialkasse (KSK)
Bei der Zusammenarbeit mit selbstständigen Kreativen, Designern oder Werbedienstleistern kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse (KSK) entstehen. Da dieses Thema vielen Unternehmen nicht bekannt ist, möchten wir an dieser Stelle einige allgemeine Hinweise geben.
Allgemeine Informationen zur KSK
Die Künstlersozialkasse dient der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler und Publizisten. Unternehmen, die regelmäßig kreative oder gestalterische Leistungen in Anspruch nehmen, können unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, auf entsprechende Honorare die sogenannte Künstlersozialabgabe zu entrichten.
Dies betrifft unter anderem Leistungen aus den Bereichen:
- Design
- Werbung
- Grafik
- Webdesign
- Fotografie
- Text & Content
- Marketing
Keine automatische Abgabepflicht
Nicht jede Zusammenarbeit führt automatisch zu einer Abgabepflicht. Ob und in welchem Umfang eine KSK-Abgabe anfällt, hängt von verschiedenen Faktoren und der individuellen Unternehmenssituation ab.
Transparente Zusammenarbeit
Da das Thema Künstlersozialkasse häufig erst im Nachhinein relevant wird, möchten wir unsere Kunden frühzeitig und transparent darauf aufmerksam machen. Eine mögliche Abgabepflicht betrifft ausschließlich das beauftragende Unternehmen und steht unabhängig davon, ob der Auftragnehmer selbst Mitglied der Künstlersozialkasse ist.
Individuelle Beratung empfohlen
Da es sich hierbei um ein rechtliches und steuerliches Thema handelt, empfehlen wir bei konkreten Fragen die Rücksprache mit:
- Steuerberatern
- der Künstlersozialkasse
- oder entsprechenden Fachstellen.
Diese Hinweise stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
Gut zu wissen
Häufig gestellte Fragen
Sie haben weitere Fragen?
Betrifft die KSK nur Künstler?
Nein. Auch Leistungen aus Werbung, Design, Webdesign oder Marketing können unter die Regelungen fallen.
Muss jedes Unternehmen KSK-Abgaben zahlen?
Nein. Ob eine Abgabepflicht besteht, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab.
Spielt es eine Rolle, ob der Dienstleister selbst KSK-Mitglied ist?
Nein. Die mögliche Abgabepflicht des Unternehmens besteht unabhängig davon. Wir sind im übrigen kein Mitglied der KSK.
Werden hierzu rechtliche oder steuerliche Beratungen angeboten?
Nein. Bei individuellen Fragen sollte eine steuerliche oder rechtliche Beratung erfolgen.
Intereresse geweckt?
Fragen zur Zusammenarbeit?
Bei Fragen zu Projekten, Leistungen oder organisatorischen Themen stehen wir gerne persönlich zur Verfügung.